Gewaltprävention in der Behindertenhilfe
Studie zeigt: Schutzmaßnahmen sind notwendig.
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind seit Juni 2021 verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalterfahrungen in stationären und ambulanten Bereichen zu ergreifen. Viele Einrichtungen und Träger haben sich auf den Weg gemacht, diese Anforderungen zu erfüllen. Eine aktuelle Studie im Auftrag zweier Bundesministerien unterstreicht nun die Notwendigkeit dieser Anstrengungen. Denn noch immer berichten viele Menschen mit Behinderungen von Gewalterfahrungen.
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