E-Rechnungspflicht ab 2026
Der BeWoPlaner ist vorbereitet und sorgt für einen reibungslosen Ablauf
Ab dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen verpflichtend. Grundlage hierfür ist das Wachstumschancengesetz beziehungsweise § 14 Absatz 1 Satz 3 UStG. Ziel der Regelung ist es, den Rechnungsaustausch zu digitalisieren und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Viele Kostenträger, insbesondere Jugendämter und Bezirke, verlangen bereits heute Rechnungen im E-Rechnungsformat. Der BeWoPlaner erfüllt diese Anforderungen selbstverständlich.
Ab Januar 2026 können alle Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellt werden. Dieses sogenannte hybride Format kombiniert eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Struktur. Damit ist eine nahtlose Weiterverarbeitung in digitalen Systemen möglich – effizient, sicher und gesetzeskonform.
Der BeWoPlaner unterstützt somit zuverlässig die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.
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