Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Das Teilhabestärkungsgesetz ist seit Beginn des neuen Jahres in Kraft. Mit Regelungen, die zu Erleichterung im Alltag und Arbeitsleben führen sollen.

Teilhabe | Foto: pixabay
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Am 1. Januar 2022 sind mit dem Teilhabestärkungsgesetz Regelungen in Kraft getreten, die Menschen mit Behinderung Leben und Arbeiten erleichtern sollen. So sind beispielsweise künftig Assistenzhunde in öffentlichen Einrichtungen und Anlagen erlaubt, wo Hunde keinen Zugang haben.

Das Budget für Ausbildung wird erweitert, um auch Menschen damit zu fördern, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Dies soll ihnen mehr Chancen einräumen, Jobs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen.

Aufgrund einer Gewaltschutzregelung, um die Sozialgesetzbuch (SGB IX) ergänzt wurde, müssen Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Wer Reha- und Teilhabeleistungen anbietet, muss Maßnahmen treffen, um die Teilnehmenden vor Gewalt zu schützen, vor allem Frauen.

Eine einheitliche Ansprechstelle ist eingerichtet, die Arbeitgebern bei Ausbildung und Beschäftigung von behinderten Menschen beratend zur Seite stehen soll.

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