Soziotherapie in NRW

Dokumentation und Abrechnung auch mit dem BeWoPlaner möglich.

Foto: Serena Wong / pixabay
Foto: Serena Wong / pixabay

Soziotherapie soll Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen dazu anleiten, ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der KlientInnen zu stärken, damit diese langfristig selbstständig leben können.

Bereits seit 20 Jahren ist die Soziotherapie als Pflichtleistung der Krankenkassen im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert. Jetzt steht sie auch den Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Auch bei der Soziotherapie muss der vom Kostenträger – in diesem Fall die Krankenkasse – bewilligte Hilfebedarf dokumentiert und abgerechnet werden. Hier leistet der BeWoPlaner wie auch bei vielen anderen ambulanten Diensten wertvolle Unterstützung bei allen Arbeitsschritten. Auch Besonderheiten bei der Abrechnung oder individuelle Anpassungen können im BeWoPlaner problemlos vorgenommen werden. Eine bestmögliche Betreuung Ihrer KlientInnen ist somit gewährleistet. Wir beraten Sie gerne.

Foto(s): Serena Wong / pixabay

Zurück