Wer hilft wann?

Eine neue Fachinformation des LVR gibt Antworten

Hilfe | Foto: pixabay
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Mit dem Bundesteilhabegesetz haben sich in Nordrhein-Westfalen einige Zuständigkeiten bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe geändert. In der Regel sind die Landschaftsverbände für alle Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung zuständig. Die örtlichen Träger sind häufig Ansprechpersonen bei Leistungen für Kinder und Jugendliche.

Antworten auf die Frage „Wer hilft wann?“ gibt eine neue Fachinformation des LVR. Es soll Leistungsberechtigten, Angehörigen und Fachleuten helfen, die richtige Ansprechperson für die Unterstützungsleistung zu finden.

Die Publikation kann beim LVR kostenfrei bestellt werden.

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